Lernförderung
- Förderung bei Leseschwäche, Rechtschreibschwäche (LRS)/ Legasthenie
- Optimierung des Arbeits- und Lernverhaltens
- Konzentrationstraining und Aufmerksamkeitstraining
- Vorschulförderung
Typische Symptome bei einer LRS:
- Probleme bei der Lautzuordnung zu Wortzuordnung
- Probleme bei der Wortzuordnung zu Wortzuordnung
- Probleme, Wörter in Silben zu gliedern
- Schwierigkeiten Reime zu erkennen
- fehlende Lesegenauigkeit und verlangsamte Lesegeschwindigkeit
- eingeschränktes Leseverständnis
- auslassen, ersetzen oder hinzufügen von Buchstaben, Silben und Wörtern
- Phonemfehler (Probleme bei der Wortgliederung)
- Regelfehler (lautgetreue Schreibung, Ableitungsfehler, Großschreibung, Kleinschreibung, Getrenntschreibung und Zusammenschreibung etc.)
- Speicherfehler
- Schwierigkeiten beim Abschreiben von Texten
- undeutliche, unlesbare Schrift
Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Liegt der LRS eine Sprachentwicklungsstörung, eine auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung oder eine Störung der Lautdiskrimination zugrunde, so besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. In diesem Fall benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Logopädie von Ihrem Arzt.
Kosten für Selbstzahler:
Bitte erkundigen Sie sich in unserer Praxis nach den Selbstzahler-Kosten.
Kostenübernahme durch das Jugendamt:
In einigen Fällen übernimmt auch das Jugendamt die Kosten einer LRS-Förderung. Im Rahmen des §35a des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe wird für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe gewährt. Wenden Sie sich bitte in diesem Falle an das Jugendamt Ihrer zuständigen Stadt.